Fragen und Antworten

„Heilpraktiker für Psychotherapie“, „Kleiner Heilpraktiker“ oder auch nur kurz „HP-Psych.“. Drei Bezeichnungen für einen rundum befriedigenden und bei guter Qualifikation auch existenzsichernden Beruf. Was verbirgt sich hinter dieser Berufsbezeichnung?

Der Kleine Heilpraktiker darf grundsätzlich psychotherapeutisch mit seelisch oder psychosomatisch kranken Menschen arbeiten, aber auch mit Menschen in Lebensschwierigkeiten und Sinnkrisen.

Allerdings muss eine Heilpraktikerin für Psychotherapie in der Lage sein, eine psychiatrische Diagnose zu stellen und danach zu entscheiden, ob der Patient bei Ihr überhaupt behandelt werden kann und darf.

Diese Fragestellung ist die Frage nach der „Sorgfaltspflicht“. Besteht nämlich eine schwere Störung, die für die Patienten gefährdend ist, dann muss der Heilpraktiker für Psychotherapie den Patienten abgeben bzw. dafür sorgen, dass er unter Umständen auch in einer Klinik untergebracht wird.

Zur Sorgfaltspflicht gehört auch die Frage, ob die praktizierte Psychotherapie des HP-Psych für die diagnostizierte Störung überhaupt geeignet ist oder eher eine Gefährdung darstellt (z.B. eine Körperpsychotherapie bei Psychosepatienten).

Er darf keine körperlichen Untersuchungen oder Therapien durchführen, dazu gehört auch das Verabreichen von Arzneien (ebenso wie das Absetzen von verordneten Medikamenten), keine Muskeltests oder z.B. Blutdruckmessungen. Im Prinzip darf der Heilpraktiker für Psychotherapie seine Patienten nicht anfassen, es sei denn, es handelt sich bei seiner Therapieform um eine Körperpsychotherapie.

In der Überprüfung vor dem Gesundheitsamt sollte man deshalb auch gut begründen können, warum man als „kleiner“ Heilpraktiker vielleicht bestimmte Störungen bevorzugt behandeln möchte bzw. sich andere Störungsbilder für die eigene Therapie nicht eignen.

Die Antragstellerin sollte:

  • 25 Jahre alt sein
  • der deutschen Sprache mächtig sein
  • frei von ansteckenden Krankheiten, Süchten oder Erkrankungen sein, die die Ausübung des Berufes im Sinne der Sorgfaltspflicht nicht gewährleisten
  • einen einwandfreien Leumund nachweisen können (polizeiliches Führungszeugnis, keine noch ungelöschten Vorstrafen bzw. anhängige Strafverfahren)
  • einen Hauptschulabschluss haben

Wünschenswert – auch im Sinne der Verantwortung für die Patienten – ist eine psychotherapeutische Ausbildung oder Fortbildungen in diesem Bereich oder Erfahrungen in der Arbeit mit psychisch Kranken (z.B. in Institutionen).

Dies ist jedoch nicht die Voraussetzung für die Zulassung zur Überprüfung.

Zugelassen wird jeder, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt.

Der Begriff „Kleiner Heilpraktiker“ wird diesem verantwortungsvollen und anspruchsvollen Beruf nicht gerecht – er hat sich eingebürgert in Abgrenzung zum Heilpraktiker, der für seine Überprüfung ein insgesamt wesentlich umfangreicheres Stoffgebiet beherrschen muss.

Der Vorbereitungskurs für Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen für Psychotherapie ersetzt auch keine mehrjährige Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren, sondern bietet eine umfassende Einführung in die seelischen und geistigen Störungsbilder (Psychiatrie), ihre Diagnostik, die empfohlenen Behandlungen und vor allem ein grundlegendes Verständnis für psychisches Kranksein.

Mit vielen lebendigen Praxisbeispielen, Filmausschnitten und spannendem, tiefgehendem Unterricht vergehen die Unterrichtsstunden wie im Fluge.

Mehr zum Unterschied zwischen Vorbereitungskurs und psychothreapeutischer Ausbildung.

Die Anforderungen und Inhalte der mündlichen Prüfungen für Heilpraktiker für Psychotherapie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt teilweise erheblich.

Aus diesem Grund kooperiert die HASPP mit Psymento. Es bietet die Möglichkeit ein Coaching bei einem Dozenten zu buchen, der sich genau mit den Gegebenheiten Ihres Gesundheitsamtes auskennt. Für Hamburg führt Oliver Hasse von der HASPP die Coachings durch.

https://www.psymento.de/muendliche-pruefungsvorbereitung

Der Aufwand hängt natürlich vom Vorwissen und der Fähigkeit zur Konzentration auf den Lernstoff ab. Was wir aber garantieren können, ist, dass die angehenden Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie in unserem Kurs „Feuer fangen“ und ein intensives Interesse für den Lernstoff entsteht. Und das ist uns allen bewusst: Was uns interessiert, das lernen wir viel leichter!

In der Woche sollte man ungefähr 3- 6 Stunden zu investieren bereit sein.

In den Wochen vor der Überprüfung wird es dann sicher noch etwas intensiver.

Es gibt überschaubare, gut strukturierte Skripte, eine Pflichtlektüre (ein Buch) und eine optionale Auswahl an weiteren interessanten Fachbüchern, sowie weiterführende Links im internen Bereich unserer Webseite.

Eine Förderung über den Hamburger Weiterbildungsbonus ist möglich. Voraussetzung ist ein Wohn- oder Geschäftssitz in Hamburg, sowie ein Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit. Der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt werden, die Bearbeitung seitens der Agentur zwei P beträgt ca. 2-4 Wochen.

Das Heilpraktikergesetz, auf dem die Möglichkeit als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker für Psychotherapie zu arbeiten beruht, gibt es in dieser Form nur in Deutschland. Ein oder zwei Kantone in der Schweiz erkennen diesen Berufsstand auch an. Alle anderen europäischen und außereuropäischen Länder kennen diesen Berufsstand auf gesetzlicher Grundlage nicht.

Der Umgang mit niedergelassen arbeitenden Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern für Psychotherapie ist allerdings sehr unterschiedlich. In Frankreich, Italien und Skandinavien gibt es keine Möglichkeit offiziell anerkannt zu arbeiten, in Spanien gibt es eine gewisse „Toleranz“ Heilpraktikern gegenüber – es darf einem allerdings kein Fehler unterlaufen, dann besteht kein Schutz, wie er für Heilpraktiker für Psychotherapie in Deutschland besteht.

Im Allgemeinen kann nur mit privaten und Zusatzversicherungen abgerechnet werden, wobei für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie im Einzelfall geklärt werden muss, ob die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung eine Psychotherapie durch „Nichtapprobierte“ zulassen.

Abgerechnet wird nach der „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (GebüH).

Die HP-Psych–Überprüfung besteht aus einer schriftlichen Multiple-Choice-Prüfung, auf die man sich sehr gut vorbereiten kann und einer mündlichen Überprüfung vor einem Team von Prüfern.

Für die Überprüfung müssen Fragen aus den Themenfeldern Psychiatrie, Psychotherapie, Medizin und Recht beantwortet werden. Das ergibt sich aus der Leitlinie für die Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie.

Nein. Diese immer wieder gern gemachte Aussage ist falsch. Sie dient gelegentlich dazu, Interessierte zu einem schnellen Vertragsabschluss zu bewegen.

Das Heilpraktikergesetz soll nicht abgeschafft werden, weil der Bedarf durch mehrere von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studien nachgewiesen ist und die Heilpraktikerschaft insgesamt eine enorme Entlastung des Gesundheitssystems darstellt.

Das Gerichtsurteil, auf dem die Möglichkeit beruht, Heilpraktiker für Psychotherapie werden zu können, ist ein Oberverwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1994. Eine Abschaffung des „kleinen“ Heilpraktikers auf dem Rechtsweg ist damit nicht möglich.

Nun kann man eine Praxis eröffnen (nur Psychotherapeut/in darf man sich nicht nennen – der Begriff ist seit vielen Jahren geschützt).

So könnte man sich folgende Bezeichnungen vorstellen:

Praxis für Psychotherapie
Frauke Müller
Gesprächstherapie
Gestalttherapie
Heilpraktikerin für Psychotherapie

Sprechzeiten nach Vereinbarung

Der Fantasie sind da kaum Grenzen gesetzt.

Ich hoffe, dass sich alle, die sich mit dem Gedanken tragen Heilpraktikerin   oder Heilpraktiker für Psychotherapie zu werden, nun ein bisschen aufgeklärter und vielleicht auch ermutigter fühlen. Für alle speziellen Fragen finden in der Akademie regelmäßig Infoabende für Interessenten am Beruf des Heilpraktikers für Psychotherapie statt.